Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hochzeitsplanung + Unterstützung am Hochzeitstag

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kunden (im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt) und der Firma Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. (kurz Herzensmomente oder Auftragnehmer) beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Laura Panholzer, Inhaber von Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. jederzeit gerne zur Verfügung. 

1.    Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit „Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U.  abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Die Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

Die Auftraggeber (in der Regel das Brautpaar) beauftragen Herzensmomente mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführte Leistungen. Herzensmomente orientiert sich bei der Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben vom Fachverband, abrufbar unter www.freizeitbetriebe-wien.at. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von Herzensmomente, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben. 

Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Herzensmomente. Festgestell wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben. 

Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und diesen Vertragsbedingungen zustande. Die Auftraggeber beauftragen Herzensmomente ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. 

Herzensmomente - Inhaberin Laura Panholzer, kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte Hochzeitsplaner) einbringen. 

2.    Vertragsabschluss 

Die Angebote von „Herzensmomente“ sind jeweils als verbindlich aufzufassen. 
Jedes Angebot ist, mangels gegenteiliger Vereinbarung, für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum der Angebotserteilung, verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages, indem alle Leistungen inkl. Honorarhöhe festgelegt sind.


Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von netto € 80,- pro Stunde verrechnet werden, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

Beim Leistungspaket "Eventdekoration" ist eine schriftliche Zusage durch Unterfertigung der Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen nach Angebotserteilung erforderlich. Andernfalls bekommen andere Brautpaare die Chance deren Hochzeit auszurichten. 

3.    Leistungsgegenstand und Vollmacht

 Die Kunden beauftragen Herzensmomente mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird Herzensmomente mit der Präsentation eines Gesamtkonzepts für die Hochzeit beauftragt. Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim Herzensmomente. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist Herzensmomente bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht Herzensmomente frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen. Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. 

Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird Herzensmomente den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt- die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies Herzensmomente zweckmäßig erscheint. Herzensmomente obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an die Auftraggeber, wobei Herzensmomente immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird Herzensmomente die Auftraggeber auf Wunsch beraten. Veranstalter sind die Auftraggeber. Herzensmomente übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern. 

Herzensmomente wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, so weit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird. 

Über Wunsch der Kunden wird Herzensmomente für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge einholen.

Herzensmomente wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird Herzensmomente auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. Herzensmomente ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. Herzensmomente vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch. 

Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht. 

Herzensmomente wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen. 

Herzensmomente und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut Herzensmomente die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist. 

4.    Ausführung der Leistungen

Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages Eigentum von „Herzensmomente“. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen den ausdrücklichen Widerspruch von „Herzensmomente“ bereits erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offene Rechnungen beglichen wurden. 

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. 
 „Herzensmomente“ wird mit einzelnen Lieferanten wie zum Beispiel Restaurantbetreibern, Musikgruppen, Blumenfachgeschäften keine eigenen Verträge abschließen. Die Verträge kommen ausschließlich zwischen den Auftraggebern und Dritten zustande. Die Auftraggeber können jedoch eine Vollmacht ausstellen, sodass die Vertragsabschlüsse, nach schriftlich festgehaltenem Einvernehmen beiderseits, von „Herzensmomente“ übernommen werden. Hieraus ergibt sich, dass „Herzensmomente“ für Schlechterfüllung der Leistungen der Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 

5.    Preise 

Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Anfallende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen, Kopierkosten oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind als Fixpreise inklusive aller Barauslagen anzusehen.

Reisekosten:
Es werden Kilometerspesen in Höhe von 0,42 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet. Die Spesen gelten nur für im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistungen und Aktivitäten. Die Reisekosten werden in der Rechnung gesondert angeführt.  

6.    Zahlungsbedingungen

Das Datum des Zahlungseinganges auf dem Geschäftskonto ist für uns maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung (Euro) zu leisten. 
Sofern keine sonstige Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurden, sind 50 % der im Angebot genannten Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug der Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des im Angebot genannten Betrages müssen nach erfolgter Rechnungslegung im vereinbarten Zeitraum auf das Geschäftskonto von Herzensmomente eingezahlt werden.


Bei Zahlungsverzug ist „Herzensmomente“ berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Spesen in Höhe von netto € 12,00 in Rechnung zu stellen. 
Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges ist „Herzensmomente“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat in Rechnung zu stellen.  

Allenfalls auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von Herzensmomente in Rechnung gestellt werden. Für allfällige über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen herausgehende Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. 


Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

7.    Rücktrittsrecht, Stornobedingungen, Verschiebung des Termins

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu nachstehenden Stornobedingungen jederzeit von mit „Herzensmomente“ abgeschlossenen Vereinbarungen zurückzutreten. Dies gilt allerdings nicht für die Leistung „Unterstützung am Hochzeitstag. Für die bereits geleisteten Beratungsstunden wird ein Stundensatz von € 80,00 verrechnet.

Bei Rücktritt einer Teil- oder Gesamtplanung fallen folgende Prozentsätze des vereinbarten Nettopreises lt. Gesamthonorar an: 

·      Bis drei Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag: 50 %

·      Bis zwei Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag: 100 %


Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu einem Stundensatz von € 80,- zu verrechnen, Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bedarf der Schriftform. 

8.    Gewährleistung und Schadenersatz

„Herzensmomente leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhaftet Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.

Für Schäden wird grundsätzlich nur dann gehaftet, wenn „Herzensmomente“ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Herzensmomente leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Herzensmomente schuldet außer der gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstige Flächen. 

Herzensmomente leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist die Ausweitung der Wünsche/ Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Für den Fall, dass Herzensmomente feststellen kann, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderung überschritten werden würde, verpflichtet sich Herzensmomente, die Auftraggeber zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen. 

Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang von Herzensmomente nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann Herzensmomente diese mit der oben erteilten Vollmacht für den Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehende Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelt (AKM) tragen die Kunden. 

Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. 

Für Dekorationsartikel, welche nicht von Herzensmomente stammen, wird keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung oder Verlust Artikeln aus meinem beigestellten Sortiment werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

9. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum

Die Kunden willigen ein, dass Herzensmomente im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass Herzensmomente die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet. 

Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Herzensmomente den Kunden das Konzept für die Durchführung der Veranstaltung präsentieren wird. Dieses Konzept ist von den Kunden zu genehmigen. 

Die von Herzensmomente erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herzensmomente zulässig.

10.    Sonstiges und Schlussbestimmungen

Die Ansprüche von „Herzensmomente“ können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

Die Auftraggeber stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, die „Herzensmomente“ im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt wurden, zu Zwecken des Marketings oder ähnlichem verarbeitet werden dürfen. Die Auftraggeber erklären sich bis zum schriftlichen Widerruf bereit „Herzensmomente“ Hochzeitsfotos, Videos und sonstige Medien auf Veranlagen zur Verfügung zu stellen, welche dann auf der Homepage www.herzensmomente.net, über das Business-Instagram-Profil (https://www.instagram.com/herzensmomente.hochzeiten/), sowie die Facebook-Fanpage (https://www.facebook.com/Herzensmomente-Hochzeitsplanung-359132105128500/) veröffentlicht werden dürfen. 


Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, sofern dies aufgrund spezieller gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht am Standort/Geschäftssitz von „Herzensmomente“. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Herzensmomente. 

Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Schriftlichkeit im Sinn dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), oder per E-Mail vorgenommen werden. 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Dekorationsverleih 


Das gesamte Verleihgut ist Eigentum von Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. 
Die Verkaufsware ist Eigentum von Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. bis zur erfolgten Bezahlung 

1.       Mietvertrag

 Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung rechtsgültig gegengezeichnet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände und endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände an den Vermieter. 

2.       Mieteinheit 

 Eine Mieteinheit sind 3 Tage (Abholtag, Veranstaltungstag, Rückgabetag)
 Bei längeren Mieteinheiten vereinbaren wir eine Pauschale. 
 Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauert informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter sämtliche übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises berechnet. 

3.       Mietpreis

 Der Mietpreis gilt ab Lager, für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe, außer es wurde eine schriftliche Terminverlängerung vereinbart. 
 Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 

4.       Verkauf von Artikel 

 Beim Verkauf von Artikel wird extra darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verkaufsartikel handelt. Diese Artikel können nur gegen Vorkasse bestellt werden bzw. bei Abholung bar gekauft werden. Umtausch ist keiner möglich. Die Bestellung muss vorher mit Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. abgesprochen werden, um festzustellen, ob die Lieferung dieses Artikels auch möglich ist. Die Verpackungs- und Transportkosten übernimmt der Käufer. Bei Zahlungsverzug ist Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. 

5.       Lieferung, Abholung und Transport 

Der Transport richtet sich nach Menge und Gewicht ab Lager. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernimmt Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereitstehen (der Anlieferung entsprechend). 

 

Wenn der Mieter die Mietobjekte selbst abholt, muss für einen vorschriftsgemäßen Transport gesorgt werden. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. 

6.       Haftung 

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zweck der Dekoration. 

7.       Fehlmengen, Beschädigung, Bruch 

Die Rücknahme der gesamten Dekorationsartikel erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. 

8.       Reinigung

Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Bei verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen trocken zurückgegeben werden. 

9.       Stornierung

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an: 
 25 % des Auftragswertes bis einen Monat für Mietbeginn 
 50 % des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn 
 75 % des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 

10.   Zahlungsbedingungen

Das Datum des Zahlungseinganges auf dem Geschäftskonto ist für uns maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung (Euro) zu leisten. 
Sofern keine sonstige Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurden, sind 50 % der im Angebot genannten Rechnungssumme sofort nach Vertragsabschluss innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug der Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des im Angebot genannten Betrages müssen nach erfolgter Rechnungslegung im vereinbarten Zeitraum auf das Geschäftskonto von Herzensmomente eingezahlt werden.

 

Bei Zahlungsverzug ist Herzensmomente Hochzeitsplanung e.U. berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Spesen in Höhe von netto EUR 12,00 in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat in Rechnung zu stellen. 

Allenfalls auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritten können von Herzensmomente in Rechnung gestellt werden. Für allfällige über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen herausgehende Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

 

Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

11.   Veröffentlichung 

 Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an dem Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnehmen usw. zu machen. 

12.   Abbildungen/ Fotos 

 Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyer, Internetseiten etc. können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.